Staatliche Regelschule „Am Rennsteig“ Tambach-Dietharz
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Verhalten im Sportunterricht

  1. Die Hallenordnung ist für alle Schüler verbindlich.

  2. Die Schüler dürfen die Turnhalle erst dann betreten, wenn sie ausdrücklich von einem Sportlehrer dazu aufgefordert worden sind und in seinem Beisein.

  3. Die Turnhalle wird nur durch den dafür vorgesehenen Eingang betreten.

  4. Am Eingang der Turnhalle werden die Turnschuhe durch den Sportlehrer auf Sauberkeit und abriebfester und heller Sohle kontrolliert.

  5. Nach dem Unterricht verlassen die Schüler die Turnhalle erst dann, wenn sie zum Verlassen der Halle ausdrücklich aufgefordert worden sind bzw. mit dem Pausenklingelzeichen.

  6. Während des Sportunterrichts darf kein Schüler, ohne vorherige Abmeldung, die Turnhalle verlassen.

  7. Die Schüler benutzen zum Umziehen die für sie vorgesehenen Umkleidekabinen und verhalten sich dort entsprechend ordentlich.

  8. Beim Verlassen der Umkleidekabinen ist auf Sauberkeit zu achten. Der Ordnungsdienst kontrolliert und meldet Verstöße dem Sportlehrer. Er geht als letzter in die Halle und zum nachfolgenden Unterricht. Zu Stundenbeginn achten die Schüler darauf, dass die Fenster nicht offen stehen, eine Kippstellung ist jedoch wünschenswert.

  9. In der Turnhalle darf nicht gegessen und getrunken werden. Das Kaugummikauen ist verboten. Es gilt die Handyordnung der Schule.

  10. Alle Schüler sind verpflichtet, den Aufforderungen des Sportlehrers Folge zu leisten, insbesondere beim Geräteauf- bzw.- abbau.

  11. Das mutwillige Betätigen des Notrufknopfes (im Eingangsbereich rechts  zur Turnhalle) ist verboten und hat strafrechtliche Konsequenzen zur Folge.

  12. Für Sachbeschädigungen und Verunreinigungen jeglicher Art tragen die Verursacher die Kosten. Als Sachbeschädigung gilt auch, wenn ein Ball (z. B. Volleyball) mit dem Fuß getreten wird und es dadurch zu Schäden am Ball kommt.

  13. Die Sportkleidung muss ausreichende Bewegungsfreiheiten ermöglichen und darf nicht hinderlich sein (keine Hosenknöpfe oder Reißverschlüsse).

  14. Uhren und Schmuck aller Art sind während des Sportunterrichtes nicht erlaubt. Eine Übernahme der Verantwortung durch die Erziehungsberechtigten ist nicht möglich! Für mitgebrachte Wertgegenstände sind die Schüler selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust!

  15. Lange Haare (ab Schulterlänge) sind mit einem Haarband zusammenzubinden.

  16. Sportbefreiungen können von den Eltern für maximal eine Woche ausgestellt werden. Danach muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Sportbefreiung ist keine Unterrichtsbefreiung, d. h. der Schüler/die Schülerin nimmt am Unterricht teil und wird als Helfer eingesetzt!

  17. Erscheint ein Schüler unentschuldigt ohne Sportkleidung, so verweigert er die Leistung, d.h. die nicht erbrachte Leistung in dieser Stunde kann mit ungenügend (Note 6) bewertet werden.

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99897 Tambach-Dietharz
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STELLV. SCHULLEITER: Frau Rausch stellvertreternoSpam@rs-tambach-dietharz.de
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